Eröffnung
Mittwoch, 19. November 2025, 13 Uhr
Kinderrechte. Gestern – Heute – Morgen
BG/BRG Lichtenfels
Alle Bildende Kunst Jugend
19. November 2025 - 23. Januar 2026
Jugendgalerie im Grazer Rathaus
Hauptplatz 1, 1. Stock
Zugang über Hauptplatz/-stiege
A-8010 Graz
• Aktuelle Ausstellungen • Aktuelle Ausstellungen
geöffnet
Mo–Fr 8–18 Uhr
an Feiertagen geschlossen
Eintritt barriere/frei
Künstlerische Leitung: KUG-Lehrerinnen
Bild: Leonardo Vollstuber, 6b
„Kinder haben ein Recht auf den heutigen Tag. Er soll heiter sein, kindlich, sorglos.“
Janusz Korczak (polnischer Pädagoge, 1878–1942)
Diese Worte verweisen auf die Bedeutung der Kinderrechte, deren Missachtung in der NS-Zeit verheerende Folgen hatte. Mit dem „Anschluss“ an Hitlerdeutschland mussten sieben jüdische Schüler das Lichtenfels-Gymnasium verlassen und wurden vertrieben. Unter dem Motto „Schule braucht Erinnerung“ widmet sich das BG/BRG Lichtenfels 2025 der Aufarbeitung dieser Geschichte. Im Wahlpflichtfach Geschichte und Politische Bildung wurden die Biografien dieser Schüler erforscht und zu ihrer Erinnerung „Stolpersteine“ in der Lichtenfelsgasse verlegt. Die Ausstellung anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte zeigt Zeichnungen, Collagen und Assemblagen von Schüler:innen, die sich mit dem Schicksal der jüdischen Schüler an ihrer Schule und den Kinder-rechten beschäftigen und somit eine Brücke von der Vergangenheit über die Gegenwart in die Zukunft schlagen.
Kulturstadträtin Dr.in Claudia Unger, das Kulturamt der Stadt Graz und die Kulturvermittlung Steiermark laden zur Ausstellung.
Eröffnung durch:
Mag.a Barbara Gartner-Hofbauer
Zur Ausstellung:
Dir. Mag. Nikolaus Holzapfel
Mag. Klaus Schinnerl
Mag. Barbara Suppan
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei den diversen Veranstaltungen der Kulturvermittlung Steiermark Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden. Diese Aufnahmen werden im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation – analog und digital – verarbeitet. Durch die Anwesenheit ist die prinzipielle Zustimmung durch die Besucher:innen erteilt. Dieser Zustimmung kann jeweils vor Ort mündlich widersprochen werden.
in Zusammenarbeit mit

