Eröffnung
Dienstag, 5. November 2024, 18:30 Uhr

Günther Kirschner

Maler, Graphiker & Pädagoge

Alle Bildende Kunst Kooperationen

05. November 2024 - 14. November 2024

Am Glacis
Kulturverein
Glacisstraße 61a / Hinterhof, 1. Stock
A-8010 Graz

• Aktuelle Ausstellungen • Aktuelle Ausstellungen

Öffnungszeiten
6. bis 8. November und
11. bis 13. November
je 16–18 Uhr

nach Vereinbarung
0316 8724931

Eintritt frei

Eine Ausstellung der Kulturvermittlung Steiermark in Zusammenarbeit mit Susanne Kouba-Fechter (Tochter von Günther Kirschner).

Bild © Günther Kirschner, Selbstbildnis, Öl auf Leinwand, 80 x 60 cm

Kurator der Ausstellung
Josef Fürpaß

Zur Eröffnung spricht
Wenzel Mraček

Finissage
Donnerstag, 14. November 2024, 16–20 Uhr
Ab 19 Uhr liest die Autorin Sigrid Sonberg aus ihrem neuen
Roman Unter zwei Monden (Verlag Bibliothek der Provinz).

 

 

 

 

Günther Kirschner

* 29. August 1931, † 9. August 2012, lebte in Graz und Plankenwarth, Steiermark
1949 – 1953 Ausbildung an der Ortweinschule Graz / Klasse für dekorative Malerei
1953/54 Meisterschule für Malerei bei Prof. Rudolf Szyszkowitz, Graz
1954 – 1959 Studium an der Akademie der Bildenden Künste Wien bei Prof. Albert Paris Gütersloh
Ab 1959 Unterrichtstätigkeit an der Grazer Ortweinschule in Akt, Malerei, Schriftgestaltung und Materialkunde

Malerische und graphische Arbeiten entstanden in freiem künstlerischen und angewandten Bereich; er war in zahlreichen lokalen und überregionalen Ausstellungen mit Werken vertreten.

Mit Günter Waldorf, Siegfried Neuburg, Richard Winkler, Hannes Schwarz, Gerald Brettschuh u. a. war Günther Kirschner an Kunstvereinigungen wie der „Jungen Gruppe“, dem Steiermärkischen Werkbund oder dem „Forum Stadtpark“ beteiligt.

Wir machen darauf aufmerksam, dass bei den diversen Veranstaltungen der Kulturvermittlung Steiermark Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden. Diese Aufnahmen werden im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation – analog und digital – verarbeitet. Durch die Anwesenheit ist die prinzipielle Zustimmung durch die Besucher:innen erteilt. Dieser Zustimmung kann jeweils vor Ort mündlich widersprochen werden.